außergewöhnliche Belastungen
- außergewöhnliche Belastungen
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Einkommensteuerrecht: an sich zu den (nicht absetzbaren)
Ausgaben für die
Lebensführung gehörende zwangsläufige und außergewöhnliche
Aufwendungen, die ausnahmsweise bei der Ermittlung des steuerpflichtigen Einkommens (Lohnes) abzugsfähig sind, sofern sie größer sind als die Aufwendungen der überwiegenden
Mehrzahl der Steuerpflichtigen gleicher Einkommens- und Vermögensverhältnisse und gleichen Familienstandes und sofern der Steuerpflichtige sich diesen Aufwendungen aus rechtlichen, tatsächlichen und sittlichen Gründen nicht entziehen konnte (§ 33 EStG, § 34 österreichische EStG). Abzugsfähig ist der Teil der außergewöhnlichen Belastungen, der die nach Einkommenshöhe, Familienstand und Kinderzahl gestaffelte
zumutbare Belastung übersteigt. Für spezielle Fälle werden im deutschen Einkommensteuerrecht
pauschale Abzüge gewährt, z. B. bei Aufwendungen zur
Berufsausbildung eines Kindes oder zur
Beschäftigung einer
Haushaltshilfe, bei Blinden, Körperbehinderten und Hinterbliebenen.
Universal-Lexikon.
2012.
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